3. Mose 19,32

Monatsspruch für März 2017
Vor einem grauen Haupt sollst du aufstehen und die Alten ehren und sollst dich fürchten vor deinem Gott; ich bin der HERR.
3. Mose 19,32
Monatsspruch für März 2017
Vor einem grauen Haupt sollst du aufstehen und die Alten ehren und sollst dich fürchten vor deinem Gott; ich bin der HERR.
– 3. Mose 19,32
Kaum zu glauben, aber diese Aufforderung ist ca. 3.000 Jahre alt. Das Problem ist also nicht ganz neu – was es natürlich auch nicht besser macht. In einem Schlager aus dem Jahr 1959 hieß es noch: Ich hab Ehrfurcht vor schneeweißen Harren, sie verschönern der Mutter Gesicht. Und sie krönen die Arbeit von Jahren, und ein Leben in Treue und Pflicht. Ich hab Ehrfurcht vor schneeweißen Haaren, vor den Falten von Sorge und Leid. Ich will helfen, aus den letzten Jahren, zu machen ihre glücklichste Zeit. Heute färbt man besser seine Haare – sogar als Mann. Altsein ist out. „Mensch, da hab ich aber alt ausgesehen“, sagen wir, wenn wir irgendwo eine schlechte Figur abgegeben oder uns blamiert haben. Der Bibeltext spricht überraschenderweise gar nicht von der Würde des Alters. Stattdessen ruft er dazu auf, diejenigen zu achten, die am Rande der Gesellschaft stehen und nicht anerkannt werden. Das zeigen die folgenden Verse. In denen geht es darum, die Ausländer zu respektieren: „Wenn ein Fremdling bei euch wohnt in eurem Lande, den sollt ihr nicht bedrücken. Er soll bei euch wohnen wie ein Einheimischer unter euch, und du sollst ihn lieben wie dich selbst; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. Ich bin der Herr, euer Gott.“ (3. Mos.19,33-34). Auch so ein aktuelles Problem, das nicht ganz neu ist. Vielleicht bekommen wir beides doch irgendwann mal hin. „Die Menschlichkeit einer Gesellschaft zeigt sich nicht zuletzt daran, wie sie mit den schwächsten Mitgliedern umgeht“, meinte der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl im Mai 1998 in einer Rede auf dem Bundesverbandstag des Verbandes der Kriegs- und Wehrdienstopfer, Behinderten und Rentner Deutschland. Wo er Recht hat, hat er Recht.